Webtains GmbH - Gultiger Vertrag

Das Amtsgericht Eisenach hat in einem aktuellen Urteil vom 29. März 2011 zugunsten der Webtains GmbH aus Eisenach unter der Geschäftsleitung von Nico Neugeboren entschieden.

Das Amtsgericht Eisenach hat in einem aktuellen Urteil vom 29. März 2011 zugunsten der Webtains GmbH aus Eisenach unter der Geschäftsleitung von Nico Neugeboren entschieden
und begrundet die Entscheidung zugunsten der Webtains GmbH wie folgt: "Der Anmelder wird geradezu mit der Nase darauf gestoßen dass er hier etwas akzeptiert". Demzufolge sei ein Vertrag zustande gekommen. Weiter fuhrt das Gericht aus: "Der Preishinweis ist dem Betrachter der Webseite augenscheinlich." Anspruche auf die Geltendmachung vorgerichtlicher Anwaltskosten scheiden daher schon aus diesem Grunde aus. Somit folgt das Amtsgericht Eisenach der richtungsweisenden und deutlichen Rechtsprechnung des Oberlandesgerichts Thuringen, welches in seinem Urteil vom AZ: 9 W 517/10 ebenfalls die Gultigkeit der Verträge der Webtains GmbH in der aktuellen Fassung bejaht.

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